Wichtige Informationen 2022
2G oder 3G?
als körpernahe Dienstleister, die nicht im medizinischen Bereich arbeiten sind wir als MassagepraktikerInnen, KosmetikerInnen, EntspannungstrainerInnen, BewegungstrainerInnen, WellnesstrainerInnen etc., also alle Dienstleister außerhalb der Medizin und Therapie nach wie vor von 2G und den hohen Hygienemaßnahmen und Dokumentationspflichten betroffen.
Gesundheitsberatung mit Hygienekonzept und Einhaltung der Mindestabstands ist mit 3G möglich.
Bitte lassen Sie sich nicht entmutigen!!
Hier finden Sie wieder eine wichtige Zusammenfassung der Regeln für Fitnessangebote für die einzelnen Bundesländer
Coronahilfe - Ja oder Nein?
Bitte prüfen Sie, ob Sie staatliche Coronahilfen in Anspruch nehmen können:
Neustarthilfen https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Neustarthilfen/Neustarthilfe-Plus/neustarthilfe-plus.html
Die Regel in der Berufsausübung der Mitglieder im WBG sind Soloselbständige oder Teilselbständige.
Bite beachten Sie, dass nun die Überbrückungshilfe IV beantragt werden kann. Bei Teilselbständigen müssen als Grundvoraussetzungen 51% der Einnahmen aus der selbständigen Tätigkeit kommen.
als Soloselbständige ihre selbstständige Tätigkeit im Haupterwerb
Das heißt dass der überwiegende Teil der Summe ihrer Einkünfte (mindestens 51 Prozent) aus einer gewerblichen (§ 15 EStG) und/oder freiberuflichen (§ 18 EStG) Tätigkeit stammt.
Die Neustarthilfe Plus wird als Betriebskostenpauschale bezeichnet. Darf ich die Neustarthilfe Plus deswegen nur für Betriebskosten verwenden?
Hinsichtlich der Verwendung der Neustarthilfe Plus gibt es keine Vorgaben. Mit der Neustarthilfe Plus werden vor allem Soloselbständige unterstützt, deren wirtschaftliche Tätigkeit im Förderzeitraum 1. Juli bis 30. September 2021 bzw. 1. Oktober bis 31. Dezember 2021 coronabedingt eingeschränkt ist. Damit soll ihre wirtschaftliche Existenz gesichert werden. Die Neustarthilfe Plus richtet sich dabei insbesondere an Soloselbständige, die nur geringe betriebliche Fixkosten haben und für welche die Fixkostenerstattung im Rahmen der Überbrückungshilfe III Plus daher nicht in Frage kommt. Deswegen wird der Berechnung der Neustarthilfe Plus auch lediglich der Umsatz im Vergleichs- und im Förderzeitraum zugrunde gelegt, nicht jedoch die Betriebskosten. Die Verwendung der Neustarthilfe Plus ist insofern auch nicht nachzuweisen.
Infektionsschutzgesetz darf Grundrechte beschränken
Gerichtsverfahren in unserer Branche wegen der Einschränkung von Grundrechten der Gleichbehandlung und der Berufsausübung:
Diese waren bisher auch am Bundesverfassungsgericht und auch an den Ländergerichtsbarkeiten nicht erfolgreich!
Zitat daraus: Unabhängig von Vorstehendem ergibt eine Folgenabwägung, dass die betroffenen Schutzgüter der Normadressaten, insbesondere ihre Grundrechte aus Art. 2 Abs. 1 GG und Art. 12 GG, derzeit hinter den Schutz von Leben und Gesundheit einer Vielzahl von Menschen zurücktreten müssen (vgl. auch BVerfG, B.v. 11.11.2020 - BvR 2530/20 - juris Rn. 12 ff.; BayVerfGH, E.v. 16.11.2020 - Vf. 90-VII-20 - BeckRS 2020, 31088 - Rn. 41)
Falls Sie was Anderes bzw. Neues erfahren oder mit Ihren Mitmitgliedern teilen wollen, schreiben Sie uns!
Lassen Sie uns weiterhin den Fokus darauf legen, dass unsere Gesellschaft uns, mehr als nie zu vor, für Wellness und Gesundheit braucht und brauchen wird! Heben Sie schon versucht einen Teil Ihres Angebots auch online anzubieten?
Es sind noch Fragen offen? Dann stellen Sie diese bitte in unsere Foren, damit alle Mitglieder von der Antwort profitieren können oder direkt an mich