E-Rechnungen ab 2025 Pflicht
Ab dem 1. Januar 2025 wird die Verwendung der elektronischen Rechnung zwischen inländischen Unternehmern verpflichtend. Unternehmen müssen dann in der Lage sein, E-Rechnungen zu empfangen; ab dem 1. Januar 2026 müssen sie auch selbst E-Rechnungen ausstellen und versenden können.
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https://www.steuertipps.de/selbststaendig-freiberufler/themen/e-rechnung-fuer-unternehmer-ab-2025