Impressums- und Datenschutzpflicht Änderungen im Mai 2024
Seit Mitte Mai heißt das Telemediengesetz (TMG) Digitale-Dienste-Gesetz (DDG). Das Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG) heißt jetzt Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (TDDDG).
Daher muss es auf Ihrer Homepage im Impressum und in der Datenschutzerklärung umgeändert werden.
TMG in DDG
und TTDSG in TDDDG
Bitte dringend ändern, damit keine Abmahnung erfolgen kann.