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Empfehlungen

Möchten Sie Ihre Firma oder Einrichtung prüfen lassen und damit das Logo „Empfehlung des Fachverbandes Wellness, Beauty und Gesundheit e.V." auf Ihren Werbemitteln führen?

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Logo „Empfehlung des Fachverbandes Wellness, Beauty und Gesundheit e.V.
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Love your smile

Ihr Partner für Bleaching und Hyaluron in München!

Astrid Kremers, (Dentalkosmetikerin, staatl. gepr. Heilpraktikerin) hat sich mit Ihrem kleinen aber feinen Studio vom WBG im Mai 2014 zertifizieren lassen. Das Studio hat eine Spezialisierung auf zahnkosmetisches Bleaching, weiße Zähne, Zahnreinigung, Zahnschmuck, Zahnkosmetik-Ausbildung und Anti-Faltenbehandlung mit Hyaluronsäure in München.

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Logo The Spirit of Om

The Spirit of Om

The Spirit of "Om"... der Name fasst das Streben und die Philosophie der Firma bereits zusammen. Das OM wird sowohl als Urklang, sowie auch als Symbol seit vielen Jahrtausenden verwendet und soll Körper, Geist und Seele zur Harmonie führen. Es soll Einklang erzeugen und Ganzheitlichkeit fördern. Kleidung und Textilien, die die Gesundheit (Körper) fördern, das Wohlbefinden (Seele) stärken und das Bewusstsein für Mensch und Umwelt (Geist) erweitern. Die Verbundenheit zur Natur und unseren Mitmenschen ist die Basis dieses Erfolgskonzeptes. Mode bedeutet für Spirit of Om Kommunikation, Leidenschaft, Freude, Ausdruck und Kunst.

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Zertifizierung

Zertifizierung

Klienten und Kunden legen Wert auf gut ausgebildete Beauty-, Gesundheits- und Wellnessanbieter, bei denen sie sich aufgehoben fühlen können. Der WBG gibt seinen Mitgliedern über ein Zertifizierungsverfahren die Gelegenheit zum Erwerb einer Zertifizierungsurkunde für diese Tätigkeitsbereiche.

Wurde die Ausbildung nicht an den Verbandsschulen, den Paracelsus Schulen absolviert, sondern an anderen Instituten, sind durch Zertifikate die Ausbildungsthemen in ähnlichem zeitlichen und inhaltlichen Umfang nachzuweisen, wie Sie dem Link auf die jeweilige Ausbildung entnehmen können.

Ein absolviertes Zertifizierungsverfahren bestehend aus einer bestandenen Facharbeit und einer bestandenen Multiple Choice Prüfung berechtigt zur Führung der Bezeichnungen:

"Geprüfte/r WellnesstrainerIn (WBG)" (Module Entspannung, Massage, Ernährung, Bewegung, Existenzgründung)
"Geprüfte/r Gesundheits- und Wellnesspraktiker/in (WBG)" (Module Entspannung, Massage, Ernährung oder Bewegung, Existenzgründung)
"Geprüfte/r MassagepraktikerIn (WBG)"
"Geprüfte/r EntspannungstrainerIn (WBG)
"Geprüfte/r ErnährungsberaterIn (WBG)"
"Geprüfte/r RückentrainerIn (WBG)" *
"Geprüfte/r Bewegungstrainer/in (WBG)" *
"Geprüfte/r Basic Yogalehrer/in (WBG) Grundkurs"
"Geprüfte/r Advanced Yogalehrer/in (WBG) Aufbaukurs"
"Geprüfte/r Master Yogalehrer/in (WBG)" *
"Geprüfte/r Qigong Lehrer/in (WBG)" *
"Geprüfte/r Lebensberater/in (WBG)"
"Geprüfte/r Präventionsberater/in (WBG)"
"Geprüfter/r Seminarleiter/in Autogenes Training (WBG)" *
"Geprüfte/r Seminarleiter/in Progressive Muskelrelaxation (WBG)" *

Absolventen an den Paracelsus Schulen, können für die für die mit * gekennzeichneten Ausbildungsbereiche erforderlichen fachpraktischen, bei Yoga und Qigong auch darüber hinaus die fachwissenschaftlichen und fachübergreifenden Voraussetzungen, nach dem aktuellen Präventionsleitfaden der gesetzlichen Krankenkassen erfüllen.

Als WBG-Mitglied sind Sie nicht automatisch für die Zertifizierung registriert. Registrieren Sie sich im Mitgliederbereich unter "Menü --> Zertifizierung".

Sind Sie noch kein Mitglied im WBG?

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Allgemeine Infos

Die WBG Zertifizierung ist ein Qualitätssiegel, das nur aufgrund ausreichender Ausbildungs- , Kenntnis- und Weiterbildungs-nachweise erteilt wird.

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Facharbeiten

Hier finden Sie Infos zur Themenfestlegung sowie Bearbeitungshinweise und fertige Beispielfacharbeiten.

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Prüfungsaufsicht

Als Prüfungsaufsicht haben Sie die Möglichkeit, sich hier einzuloggen:

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Tätigkeitsbereiche mit Zertifizierungsverfahren

  • Wellnesstrainer

    668 Unterrichtsstunden Grundausbildung

  • Gesundheits- und Wellnesspraktiker/in

    528 Unterrichtsstunden Grundausbildung 

  • Entspannungstrainer/in

     mit 144 Unterrichtsstunden Grundausbildung

  • Ernährungsberater/in

    150 Unterrrichtsstunden Grundausbildung

  • Massagepraktiker/in

  • Yogalehrer

  • Rückenschullehrer/in

    mind. 60 Unterrichtsstunden

  • Qi Gong Lehrer/in

    mind. 480 Unterrrichtsstunden

  • Autogenes Training

    Seminarleiter/in 120 Unterrichtsstunden

  • Progressive Muskelrelaxation

    Seminarleiter/in, 120 Unterrichtsstunden

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Satzung

§ 1 Name und Sitz des Vereins
Der Verein trägt die Bezeichnung "Fachverband Wellness, Beauty- und Gesundheit e.V.". Der Sitz ist Koblenz.

§ 2 Zweck und Aufgaben des Vereins
Zweck des Vereins ist die Wahrnehmung und Förderung der fachlichen, rechtlichen und standespolitischen Interessen der Mitglieder aus dem Bereich des Wellness-, Beauty- und präventiven Gesundheitswesens. Die kontinuierliche Verfolgung eines Qualitätsstandards in Ausbildung und Ausübung dieser Berufe und Methoden, wie auch die im Präventionsleitfaden der gesetzlichen Krankenkassen benannten Präventionsprinzipien in allen Handlungsfeldern, wird durch Prüfungsordnungen an den kooperierenden Schulen und durch Verbandsprüfungen verfolgt. Der Verein dient der Gesundheit des Menschen durch Aufklärung über die Vorgänge einer gesunden Lebensweise und über die Wirkungsweisen naturgemäßer, ganzheitlicher und nebenwirkungsarmer Verfahren und Mittel durch Pressemitteilungen, öffentliche Vorträge und Klienteninformationen. Der Verein nimmt die Interessen der Mitglieder auch bei Dienststellen und Behörden wahr. Der Verein sucht das sachliche Gespräch zum Wohle der Gesundheitsvorsorge des Menschen mit allen Institutionen, Gruppen und Personen, die sich beruflich, politisch und als Laien mit Gesundheitsfragen, naturgemäßer Lebensweise und der Förderung aller Wellness- Beauty-, und Gesundheitsmethoden beschäftigen. Der Verein ist politisch und konfessionell neutral und methodenübergreifend. Der Verein verfolgt gemeinnützige Zwecke.

§ 3 Mitgliedschaft
Der Verein nimmt ordentliche, fördernde und Ehrenmitglieder in seinen Reihen auf.

Ordentliches Mitglied kann werden, wer in einem Wellness-, Beauty-, oder Gesundheitsberuf tätig ist oder wer sich in der Ausbildung für einen, Wellness-, Beauty -oder Gesundheitsberuf oder sonstigen die Gesundheit fördernden Beruf befindet.

Ordentliches Mitglied können auch Verbände und Vereine etc. und andere juristische Personen, die sich aus einem Zusammenschluss von Angehörigen der genannten Berufe formieren, werden.

Förderndes Mitglied kann werden, wer die Ziele und Bestrebungen des Vereins unterstützen will, ohne die Voraussetzungen für die ordentliche Mitgliedschaft zu besitzen.

Ehrenmitglied kann werden, wer sich wegen seiner besonderen Verdienste um den Verein oder um Belange im Beauty- Wellness oder Gesundheitsbereich verdient gemacht hat.

Der Antrag auf Aufnahme ist schriftlich, per Antragstellung über die Internethomepage oder per E-Mail zu stellen.

Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand.


§ 4 Ende der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft endet bei natürlichen Personen durch Tod, Austritt oder Ausschluss. Bei juristischen Personen durch Austritt oder Ausschluss. Der Austritt erfolgt durch Kündigung.

Die Kündigung durch Austritt kann erstmals nach Ablauf eines Mitgliedsjahres mit einer Frist von drei Monaten zum Ablauf des darauffolgenden Mitgliederjahres erfolgen. Danach ist der Austritt zum Ablauf des nächsten Mitgliederjahres mit einer dreimonatigen Kündigungsfrist möglich.

Die Kündigung sollte schriftlich per Einschreiben an den Vorstand erfolgen, da ein Einschreiben für beide Seiten den Eingang der Kündigung belegen kann.

Der Ausschluss, über den der Vorstand entscheidet, kann erfolgen bei Verletzung der Berufspflichten, standesunwürdigem Verhalten, Verstoß gegen die Interessen des Vereins und wenn ein Mitglied trotz erfolgter Mahnung mit der Beitragszahlung mehr als sechs Monate im Rückstand ist. Der Ausschluss entbindet nicht von der Begleichung des Rückstandes.

§ 5 Beiträge und Kommunikation

Der Beitrag ist zum Datum des Verbandsbeitritts und dann jährlich ein Jahr im voraus fällig.  Der Beitrag ist zum Datum des Verbandsbeitritts und dann jährlich ein Jahr im Voraus fällig. Ordentliche und fördernde Mitglieder zahlen Euro 90,00, für Mitglieder in Ausbildung ermäßigt sich der Beitrag auf Euro 60,--. *Das Mitglied erteilt Einzugsermächtigung für den Mitgliedsbeitrag oder zahlt im Falle, dass diese nicht erteilt werden kann, einen Aufschlagsbetrag von Euro 5,-- auf den Mitgliedsbeitrag. Erhöhungen von über 20% in einem Kalenderjahr müssen von der Mitgliederversammlung beschlossen werden. Der Vorstand kann den Mitgliedsbeitrag und den Aufschlag bei Bedarf erhöhen, jedoch bedarf eine Erhöhung über 20 % in einem Kalenderjahr der Zustimmung der Mitgliederversammlung. Auf Antrag kann der Beitrag durch den Vorstand gestundet oder erlassen werden.
(*durch Vorstandsbeschluss wurde zum 1.8.2019 der Beitrag für ordentliche und fördernde Mitglieder auf 108 und für Mitglieder in Ausbildung auf 72 erhöht.)
Verbandsmitteilungen, Information / Kommunikation:
Um einen ökonomischen Umgang mit dem Vereinsbudget zu gewährleisten, wird der Verband Mitteilungen an die Mitglieder vornehmlich über die Internethomepage und per E-Mail kommunizieren. Dies gilt auch für Ladungen zur Mitgliederversammlung mit Bekanntmachung der Tagesordnung, Ladungen zu Verbandsveranstaltungen u.a.. Das Mitglied gibt im Falle, dass es nicht über eine eigene E-Mail Adresse verfügt, eine E-Mail Adresse zum Empfang wichtiger Nachrichten bekannt. Das Mitglied kann sich nicht auf die Nichtzustellung berufen, wenn der Verein den ordentlichen Versand der Mitteilung nachweisen kann.

§ 6 Organe
Organe des Vereins sind

  • die Mitgliederversammlung
  • der Vorstand

 

 § 7 Die Mitgliederversammlung

Die ordentliche Mitgliederversammlung findet mindestens alle zwei Jahre statt, der Zeitraum darf um maximal 6 Monate überschritten werden. Die Mitgliederversammlung ist einzuberufen, so oft es die Interessen des Vereins erfordern. Ob ein Erfordernis vorliegt, entscheidet der Vorstand. Die Mitgliederversammlung ist ferner zu berufen, wenn wenigstens ein Drittel aller stimmberechtigten Mitglieder es unter Angabe des Zweckes, der Gründe und unter konkreter Angabe desTagesordnungspunktes bzw. der Tagesordnungspunkte, verlangen.

Die Mitgliederversammlung wird vom Vorsitzenden des Vereins mit einer Frist von mindestens 30 Tagen unter Angabe der Tagesordnung einberufen.

Die Versammlung wird vom Vorsitzenden oder von einem von ihm bestimmten Vertreter geleitet. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der Stimmen gefasst. Der Versammlungsvorsitzende bestimmt das Wahlverfahren. Die Beschlüsse sind in einem schriftlichen Protokoll zu erfassen und vom Vorsitzenden und vom Schriftführer zu unterzeichnen.

Die Mitgliederversammlung wählt den Vorsitzenden des Vereins und seinen Stellvertreter. Gewählt ist, wer die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen auf sich vereinigt. Für den Widerruf eines gewählten Vorstandsmitgliedes ist eine Zweidrittel-Mehrheit erforderlich. Abstimmungsberechtigt sind hierzu nur die ordentlichen Mitglieder. Der Antrag für einen Widerruf muss Bestandteil der Tagesordnung für eine entsprechend § 7 I Satz 4 verlangten Mitgliederversammlung sein.

Das Stimmrecht ruht, wenn ein Mitglied mit dem Beitrag mehr als einem Vierteljahr im Rückstand ist, ferner in den ersten 6 Monaten der Mitgliedschaft, ausgenommen sind die Gründungsmitglieder.

Jede ordentlich einberufene Mitgliederversammlung ist beschlussfähig.

Anträge zur Tagesordnung der Mitgliederversammlung müssen mindestens 14 Tage vor Versammlungsbeginn dem Vorstand vorliegen.

Stimmübertragungen sind ausgeschlossen. Vereine und Verbände als Mitglieder sind durch ihre Delegierten vertreten.

Jedes ordentliche Einzelmitglied sowie jedes Ehrenmitglied hat eine Stimme.

Fördernde Mitglieder haben kein Stimmrecht.


§8 Der Vorstand
Der Vorstand besteht aus dem 1.Vorsitzenden und dem stellvertretenden Vorsitzenden. Der erste Vorsitzende vertritt den Verein im Sinne von § 26 BGB nach innen und außen. Er ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Ihm steht eine angemessene monatliche Entschädigung zu. Er kann im Bedarfsfalle auch einen hauptamtlichen Geschäftsführer bestellen. Der stellvertretende Vorsitzende regelt das allgemeine Tagesgeschäft. Im Innenverhältnis wird folgendes zum „allgemeinen Tagesgeschäft“ geregelt: Unter diesen Begriff fällt: Allgemeine Verwaltungstätigkeit, Anmeldung und Beratung der Mitglieder, Akquise von Mitgliedern, Werbeveranstaltungen, aber keine Bankvollmacht. Der stellvertretende Vorsitzende ist nicht von den Beschränkungen des § 181 befreit. Der 1.Vorsitzende vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich. Der stellvertretende Vorsitzende darf den Verein nur außergerichtlich im Rahmen des allgemeinen Tagesgeschäfts vertreten.
Der Vorstand wird durch die Mitgliederversammlung bis auf Widerruf gewählt.


§9 Das Präsidium
Der Vorstand beruft bis zu 15 ordentliche Mitglieder des Verbandes als ehrenamtlich tätige Beiräte in das Präsidium und benennt den Präsidenten als Vorsitzenden des Gremiums, der vom Vorstand bestätigt und gegebenenfalls abgesetzt werden kann. Das Präsidium berät den Vorstand in fachlichen und berufsständischen Fragen. Der Vorstand kann dem Präsidenten Kompetenzen für die Vertretung nach außen erteilen. Diese Kompetenzen beschränken sich auf die allgemeine Verwaltungstätigkeit des Verbandes: Mitgliederanmeldung und Betreuung, organisatorische Tätigkeiten des Tagesgeschäfts, Kooperationen etc.


§10 Geschäftsjahr
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.


§11 Satzungsänderungen
Satzungsänderungen sind durch die Mitgliederversammlung mit 3/4 der anwesenden Stimmberechtigten zu beschließen.


§ 12 Auflösung des Vereins
Die Auflösung des Vereins kann nur durch eine zu diesem Zweck einberufene Mitgliederversammlung mit 3/4-Mehrheit der anwesenden Stimmberechtigten vorgenommen werden. Die Liquidation erfolgt durch den Vorstand. Das Vereinsvermögen fällt an einen gemeinnützigen Verein zur Förderung der naturgemäßen Gesundheitsmethoden. Näheres regelt in diesem Fall eine zu diesem zukünftigen Zeitpunkt einzuberufende Aufhebungsversammlung und die dort zu bestimmende Aufhebungssatzung.


§ 13 Eintragung
Die Gründungsversammlung bevollmächtigt den ersten und/ oder stellvertretenden Vorsitzenden, die notarielle Anmeldung zum Vereinsregister vorzunehmen.Der Vorstand ist auch ermächtigt ggf. auftretenden Eintragungshindernisse zu beseitigen.


§ 14 Sitz und Gerichtsstand
Sitz des und Gerichtsstand des Vereins ist Koblenz.

 2015, 2024 Fachverband Wellness, Beauty und Gesundheit e.V.

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Service Team

Unsere erfahrenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beraten Sie gerne persönlich und individuell zu Ihren Themen und Fragestellungen.

  • Barbara von den Driesch

    Barbara von den Driesch

    Präsidentin WBG

    Frau von den Driesch ist seit der Gründung des WBG 2005 Präsidentin des Fachverbandes. Sie ist ausgebildete Juristin mit beiden Staatsexamen, Wellness- und Bewegungstrainerin sowie seit 2003 Dozentin an den Verbandsschulen. 

    Zu Ihrem Aufgabenbereich gehören: Zertifizierung, Korrektur der Facharbeiten, Beratung zu allgemeinen Fragen, Vorbereitung der Mitgliederversammlungen und Koordination der Verbandsabläufe.

    Frau von den Driesch bietet vertiefte Beratungen zu Internetauftritt und Flyer-Überprüfungen an. Die Kosten dafür betragen Euro 1,- /Minute. Diese Leistungen sind nicht im Mitgliedsbeitrag enthalten. Sie erhalten darüber eine gesonderte Rechnung.

    Kontakt: 
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     Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

     Kurse von Barbara von den Driesch an den Verbandsschulen
     Veröffentlichungen von Barbara von den Driesch
     You-Tube Videos von Barbara von den Driesch

  • Astrid Kremers

    Astrid Kremers

    Kosmetikerin und Heilpraktikerin

    Die ausgebildete Kosmetikerin und Heilpraktikerin hat sich 2008 mit Ihrem Unternehmen „love your smile Zahnkosmetik“ mit Bleaching und Faltenunterspritzen mit Hyaluron und mit eigener Bleaching Schule „love your smile“ selbständig gemacht. Ihr Anliegen ist es auf dem Markt qualitativ hochwertige Dienstleistungen anzubieten und auch gute Fachkräfte auszubilden. Ihre Fachkompetenz wird unterstützt von Ihrer erfolgreichen Marketingtätigkeit für renommierte Firmen im In- und Ausland.

    Sie ist seit 2014 Mitglied beim Fachverband Wellness, Beauty und Gesundheit e.V. (WBG), ab März 2014 im Serviceteam des WBG für Fragen rund um Zahnkosmetik und Faltenunterspritzen zuständig und beantwortet alle Fragen im WBG Internetforum „Bleaching und Faltenunterspritzen" auf der Verbandsseite.

     Kurse von Frau Kremers an den Verbandsschulen

  • Lutz Fußangel

    Lutz Fußangel

    Qi Gong Lehrer

    Herr Fußangel steht für Sie für Fragen rund um das Thema Qi Gong zur Verfügung und korrigiert Ihre Hausarbeiten in diesem Bereich.

    Jahrgang 1969, verheiratet, fünf Kinder. Mit Abschluss als Instrumentalpädagoge ist Lutz Fußangel seit 1989 an diversen Berliner Schulen und Musikschulen aktiv, gibt regelmäßig Workshops und Lehrerfortbildungen im Jazzbereich und hat somit weitreichende Erfahrung im Vermitteln von Unterrichtsinhalten, spezialisiert auf inhomogene Gruppen. Seine Ausbildung zum Lehrer für Qi Gong nach Yangsheng absolvierte er an den Paracelsus-Schulen in Berlin, Dresden, Jena und zusätzlich in Bad Elster. Ausbildungsschwerpunkte: Qi Gong Yangsheng, Qi Gong mit Kindern / Arbeit mit ADHS-Kindern, Guolin Qi Gong für Krebspatienten, Huxi Qi Gong (Atem Qi Gong - eigene Entwicklung der Form).

    Kontakt: 
    E-Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
     Kurse von Herrn Fußnagel an den Verbandsschulen

  • Marina Mooren

    Annette Madré

    Frau Annette Madré korrigiert Ihre Facharbeit im Bereich Yoga.

    Seit 2003 praktizierte sie zunächst Kundalini Yoga und startete ihre Yoga-Ausbildung 2015, die sie mit einer Zertifizierung durch die Amerikanische Yoga Alliance (AYA) abschloss. 2017 folgte die Ausbildung mit einer anschließenden Zertifizierung für Präventionskurse - Hatha Yoga bei der Zentralen Prüfstelle für Prävention. Eine Vertiefung im Bereich Best Ager, in Mental Yin Yoga und Meridianlehre, Yoga Therapie und Anatomie, Pranayama und Faszien sowie regelmäßige Weiterbildungen u.a. in Kerala (Indien) und in Atem Pranayama und Psyche schlossen sich an. Seit 2012 unterrichtet sie hauptberuflich Yoga und Gesundheitskurse und ist nun schon seit 2016 an den Paracelsus Schulen tätig.

    Kurse von Annette Madré an den Verbandschulen

    Zum Video mit Annette Madré und Barbara von den Driesch

  • Melanie Gerschewski

    Melanie Gerschewski

    Buchhaltung

    Als ausgebildete Bürokauffrau ist Frau Gerschewski seit 2023 für den Verband tätig und in Ihrer Funktion zuständig für alle Fragen zur Mitgliedschaft (Neuanträgen, Kündigungen, Beitragsauskünften, Rechnungen). Sie ist telefonisch Montag bis Freitag von 09.00 Uhr - 12.00 Uhr erreichbar, sowie selbstverständlich jederzeit per E-Mail.

    Kontakt:
    Telefon  0261-13491474 
    E-Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. 

     

                                                                                                                                     

     

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Fachverband Wellness, Beauty und Gesundheit e.V
Pastor-Klein-Straße 17e
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